der Einstieg in die motorisierte Welt ( Mindestalter 15 Jahre )
Was man mit der Prüfbescheinigung für Mofas fahren darf
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor / Mofas ( auch ohne Tretkurbeln ) auch mit besonderen Sitzen für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren.
Die max. Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn darf nicht mehr als 25 km/h betragen.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Wenn Kinder unter 7 Jahren mitgenommen werden beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Ausbildung:
Theorie = 6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff
Praxis = mindestens 1 Doppelstunde ( 90 Min.)
auf Übungsplätzen und im Stadtverkehr
Preisinformation (gültig ab 01.01.2009)
Grundgebühr | |||
Unfallversicherung | |||
Lehrmaterialien | |||
Lehrbuch | |||
Fragebögen | |||
Prüfung | |||
Theorie | |||
Fahrstunden | |||
Stadt | |||
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Komplettpreis | 160,00 € |
Zusätzlich werden vom TÜV Gebühren in Höhe von 22,02 € für die Prüfung erhoben.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und freundlichem Service.