Versicherung

Unsere Fahrschule hat den Unfallschutz . . . . . Ihr Sicherheits - Extra

Warum haben wir für Sie eine Unfallversicherung abgeschlossen ?

Allgemein herrscht die Meinung, daß Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrausbildung erleidet. Nur wenige Fahrschüller und Eltern wissen jedoch, daß dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.Aber was ist, wenn der Unfall z.B. vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war ? – Pech gehabt !?

Und die gesetzliche Unfallversicherung ?

Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
– die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen
– eine ausreichende Leistung durch die gesetzliche

Rentenversicherung kann bei jugendlichen Fahrschülern noch nicht erfolgen, weil sie noch nicht lange oder noch gar keine Beiträge eingezahlt haben

Das Vertrauenspaket !

* Wir erhalten keine Provision von der Versicherung
* Wir geben Ihre Adresse nicht an Versicherungsvertreter weiter
* die Leistungen erhalten Sie unabhängig von evtl. Schadenersatzzahlungen
* Wir wollen Sie rundum gut betreuen – deshalb bieten wir Ihnen diesen    Versicherungsschutz

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